Bürgerzugang
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.
Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem obgenannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. (Art. 5, Abs. 1, GVD Nr. 33/2013)
Zugangsvoraussetzungen:
Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfragen können jederzeit per Mail geschickt werden.
Zuständigkeiten für den Bürgerzugang:
Stifung Bozner Schlösser
Präsidentin Frau Dr. Notburga Volgger
Kaiser-Franz-Josef-Weg 1
39054 Ritten
T (+39) 0471 329808
Transparenzbeauftragte der Stiftung Bozner Schlösser
Andrea Kröss
T (+39) 0471 976615
Register der Bürgerzugänge
Register der Bürgerzugänge mit Angabe zu Betreff, Datum der Anfrage sowie das Datum der Entscheidung.
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